RPS – Die Rüdiger Potthoff Stiftung

Wie wir arbeiten!

„Stiftungszwecke“ sind die durch den Stiftungsgründer bestimmten Gebiete, auf denen eine Stiftung tätig ist. Aus einer langen Liste möglicher Zwecke, die im Stiftungsgesetz festgelegt sind, sucht sich jeder Stifter die ihm am Herzen liegenden Gebiete aus.

 

Im Fall der Rüdiger Potthoff Stiftung sind das:

ERZIEHUNG + BILDUNGSENIORENHILFESPORTHEIMAT + TRADITION

Menschen entdecken

Unsere Türen stehen weit offen für diejenigen, die Hilfe und Unterstützung suchen. Wir sind fest entschlossen, Möglichkeiten zu finden, um Menschen auf unsere Dienste aufmerksam zu machen. Vertrauen bauen wir durch Mundpropaganda auf und sind aktiv bei verschiedensten Veranstaltungen präsent.

 

Zusätzlich bleiben wir über Facebook, Instagram und natürlich hier auf unserer Website mit unseren potenziellen Klienten in Verbindung. Klicken Sie einfach auf den „NEUES bei RPS !“ Button, um auf dem Laufenden zu bleiben. Wir halten Informationsbroschüren und Blätter bereit, samt Antragsformularen und frankierten Rückumschlägen. Diese legen wir bei Vereinen, Einrichtungen, Organisationen, in der öffentlichen Verwaltung sowie bei Ärzten in Kierspe, Meinerzhagen und Halver aus.

Entscheidungen nach Stiftungsgesetz

Jeder Hilfsantrag wird von uns nach denselben Kriterien geprüft, um gemäß dem Stiftungsgesetz angemessene Entscheidungen zu treffen. Unter „ANTRÄGE“ finden Sie unterschiedliche Antragsformulare mit Erläuterungen, damit Sie diese leicht ausfüllen können.

Entscheidungsprozess bei uns

Entscheidungen fallen uns nicht leicht. Rüdiger Potthoff gründete die Stiftung mit dem Ziel zu helfen. Trotz jährlicher finanzieller Unterstützung durch den Stifter und hoffentlich auch Spenden von Unterstützern, sind unsere Mittel begrenzt. Wir verteilen sie sorgfältig und gerecht.

 

Spender können sicher sein, dass ihre Beiträge verantwortungsvoll eingesetzt werden. Dabei sind wir nicht nur verpflichtet, gegenüber der Stiftungsaufsicht NRW Rechenschaft abzulegen, sondern wollen auch sicherstellen, dass unsere Hilfe dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird.

 

Wir entscheiden zwar manchmal spontan, bemühen uns jedoch stets um Objektivität, um so gerecht wie möglich zu handeln. Unsere Unterstützung zielt nicht immer auf das Allernotwendigste ab, denn dafür gibt es offizielle Stellen.

Wir kümmern uns um das kleine Extra, das Menschen hilft, ihre Ziele zu erreichen und am Leben teilzunehmen.

Wie die Rüdiger Potthoff Stiftung die 20 „Grundsätze guter Stiftungspraxis“ im Rahmen der Selbstverpflichtung in ihrer täglichen Arbeit umsetzt:

Stiftungen in der Gesellschaft

Stiftungen sind integraler Bestandteil einer freiheitlichen Gesellschaft in unserem demokratischen Rechtsstaat. Ihre Legitimität ist durch die grundgesetzlich garantierten Freiheiten gegeben. Stiftungen handeln im Rahmen dieser Freiheiten. Bei aller Unterschiedlichkeit der Stifterinnen und Stifter und der Vielfalt der Stiftungszwecke sind alle Stiftungen den Werten unserer Demokratie verpflichtet. Durch ihr gemeinnütziges Handeln entsprechen Stiftungen der im Grundgesetz formulierten Verpflichtung, der Gebrauch des Eigentums solle „zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“.

Grundsatz 1

Stiftungen achten die Würde jedes Menschen entsprechend dem Grundgesetz: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Die Meinungen sind wie Kunst, Wissenschaft, Glauben und Gewissen frei.

Wie wir das umsetzen

Wir fragen unsere Interessenten nicht nach Geschlecht, Glauben, ethnischer Herkunft oder Nationalität.

Stiftungen in der Gesellschaft

Stiftungen sind integraler Bestandteil einer freiheitlichen Gesellschaft in unserem demokratischen Rechtsstaat. Ihre Legitimität ist durch die grundgesetzlich garantierten Freiheiten gegeben. Stiftungen handeln im Rahmen dieser Freiheiten. Bei aller Unterschiedlichkeit der Stifterinnen und Stifter und der Vielfalt der Stiftungszwecke sind alle Stiftungen den Werten unserer Demokratie verpflichtet. Durch ihr gemeinnütziges Handeln entsprechen Stiftungen der im Grundgesetz formulierten Verpflichtung, der Gebrauch des Eigentums solle „zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“.

Grundsatz 2

Stiftungen verstehen sich als Teil der wehrhaften und streitbaren Demokratie. Sie wirken aktiv in dem Rahmen der Gesetze an der Erhaltung, der Ausgestaltung und der Weiterentwicklung des demokratischen Gemeinwesens mit.

Wie wir das umsetzen

Wir fördern keine Personen oder Organisationen, die einseitige weltanschauliche, religiöse oder politische Anschauungen verbreiten möchten.

Stiftungen in der Gesellschaft

Stiftungen sind integraler Bestandteil einer freiheitlichen Gesellschaft in unserem demokratischen Rechtsstaat. Ihre Legitimität ist durch die grundgesetzlich garantierten Freiheiten gegeben. Stiftungen handeln im Rahmen dieser Freiheiten. Bei aller Unterschiedlichkeit der Stifterinnen und Stifter und der Vielfalt der Stiftungszwecke sind alle Stiftungen den Werten unserer Demokratie verpflichtet. Durch ihr gemeinnütziges Handeln entsprechen Stiftungen der im Grundgesetz formulierten Verpflichtung, der Gebrauch des Eigentums solle „zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“.

Grundsatz 3

tischen Gemeinwesens mit.

Grundsatz 3: Stiftungen sind auch dann, wenn sie ausschließlich in Deutschland tätig sind, Teil internationaler zivilgesellschaftlicher Entwicklungen. Sie setzen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch über Grenzen hinweg für Frieden und offene Gesellschaften ein.

Wie wir das umsetzen

Wir fördern im Bereich Heimat und Tradition auch Projekte, die zur offenen Gesellschaft und dem Miteinander von Kulturen beitragen.

Stiftungen in der Gesellschaft

Stiftungen sind integraler Bestandteil einer freiheitlichen Gesellschaft in unserem demokratischen Rechtsstaat. Ihre Legitimität ist durch die grundgesetzlich garantierten Freiheiten gegeben. Stiftungen handeln im Rahmen dieser Freiheiten. Bei aller Unterschiedlichkeit der Stifterinnen und Stifter und der Vielfalt der Stiftungszwecke sind alle Stiftungen den Werten unserer Demokratie verpflichtet. Durch ihr gemeinnütziges Handeln entsprechen Stiftungen der im Grundgesetz formulierten Verpflichtung, der Gebrauch des Eigentums solle „zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“.

Grundsatz 4

Stiftungen streben an, in ihrer Arbeit Geschlechtergerechtigkeit umzusetzen und die Chancen von Diversität wahrzunehmen.

Wie wir das umsetzen

Wir fragen unsere Interessenten nicht nach Geschlecht, Glauben, ethnischer Herkunft oder Nationalität.

Stiftungen in der Gesellschaft

Stiftungen sind integraler Bestandteil einer freiheitlichen Gesellschaft in unserem demokratischen Rechtsstaat. Ihre Legitimität ist durch die grundgesetzlich garantierten Freiheiten gegeben. Stiftungen handeln im Rahmen dieser Freiheiten. Bei aller Unterschiedlichkeit der Stifterinnen und Stifter und der Vielfalt der Stiftungszwecke sind alle Stiftungen den Werten unserer Demokratie verpflichtet. Durch ihr gemeinnütziges Handeln entsprechen Stiftungen der im Grundgesetz formulierten Verpflichtung, der Gebrauch des Eigentums solle „zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“.

Grundsatz 5

Stiftungen stellen sich den Herausforderungen und Potenzialen des gesellschaftlichen und technologischen Wandels. Sie setzen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür ein, dass möglichst viele an den Chancen des Wandels teilhaben können.

Wie wir das umsetzen

Wir fördern die Bildung vom Kindergarten bis zur Berufsqualifikation, um so möglichst vielen das Mithalten in einer technologisierten und modernen Gesellschaft zu ermöglichen.

Stiftungen in der Gesellschaft

Stiftungen sind integraler Bestandteil einer freiheitlichen Gesellschaft in unserem demokratischen Rechtsstaat. Ihre Legitimität ist durch die grundgesetzlich garantierten Freiheiten gegeben. Stiftungen handeln im Rahmen dieser Freiheiten. Bei aller Unterschiedlichkeit der Stifterinnen und Stifter und der Vielfalt der Stiftungszwecke sind alle Stiftungen den Werten unserer Demokratie verpflichtet. Durch ihr gemeinnütziges Handeln entsprechen Stiftungen der im Grundgesetz formulierten Verpflichtung, der Gebrauch des Eigentums solle „zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“.

Grundsatz 6

Stiftungen handeln nachhaltig in Verantwortung für die zukünftigen Generationen. Sie setzen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten im Einklang mit de

Wie wir das umsetzen

Ja, wir haben dieses Heft in Papierform gemacht und genauso einige Formulare. So haben auch Personen ohne Zugang zu moderner Kommunikation die Möglichkeit, sich über uns zu informieren. Darüber hinaus findet jegliche Kommunikation online statt, und alle Schriftstücke befinden sich papierlos in einer Cloud.

 

2030 Agenda für nachhaltige Entwicklung der UN und dem Pariser Klimaschutzabkommen für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ein, insbesondere für die Begrenzung der Klimakrise und den Erhalt der Biodiversität.

Zu den handelnden Personen

Stiftungsorgane, Stiftungsverwalter und Stiftungsmitarbeiter orientieren sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts bei ihrer Tätigkeit insbesondere an folgenden Grundsätzen:

Grundsatz 7

Sie verstehen sich als Treuhänder des im Stiftungsgeschäft und in der Satzung formulierten Stifterwillens. Sie sind der Satzung verpflichtet und verwirklichen den Stiftungszweck nach bestem Wissen und Gewissen.

Wie wir das umsetzen

Der Stifter selbst ist Mitglied unseres Vorstandes. Wir bemühen uns um das Umsetzen seiner Ideen in unserer täglichen Arbeit und orientieren uns immer an den in der Stiftungsurkunde festgelegten Stiftungszwecken.

Zu den handelnden Personen

Stiftungsorgane, Stiftungsverwalter und Stiftungsmitarbeiter orientieren sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts bei ihrer Tätigkeit insbesondere an folgenden Grundsätzen:

Grundsatz 8

Das in ihre Obhut gegebene Vermögen ist in seiner nachhaltigen Ertragsfähigkeit zu erhalten. Stiftungen reflektieren ihre Ziele hinsichtlich Ertragskraft, Wertbeständigkeit sowie hinsichtlich Nachhaltigkeit und möglicher Beiträge zur Verwirklichung des Stiftungszwecks und legen entsprechende Richtlinien für die Anlage des Stiftungsvermögens schriftlich nieder.

Wie wir das umsetzen

Das Stockvermögen der Stiftung wird durch uns nicht angetastet, sicher angelegt und im Wert erhalten.

Zu den handelnden Personen

Stiftungsorgane, Stiftungsverwalter und Stiftungsmitarbeiter orientieren sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts bei ihrer Tätigkeit insbesondere an folgenden Grundsätzen:

Grundsatz 9

Das Rechnungswesen bildet die wirtschaftliche Lage der Stiftung zeitnah, vollständig und sachlich richtig ab.

Wie wir das umsetzen

„Hinter“ unserer Internetseite sorgt eine sichere Wirtschaftssoftware für einen reibungslosen Ablauf. Diese erstellt jederzeit, abruf- und einsehbar für alle Stiftungsmitglieder, einen Finanzstatus inkl. Vorausprognosen, sodass wir immer sicher wirtschaften können. Alle Prozesse sind weitestgehend automatisiert und minimieren unseren Verwaltungsaufwand. Die Stiftungsmitglieder arbeiten unentgeltlich und ehrenamtlich.

Zu den handelnden Personen

Stiftungsorgane, Stiftungsverwalter und Stiftungsmitarbeiter orientieren sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts bei ihrer Tätigkeit insbesondere an folgenden Grundsätzen:

Grundsatz 10

Die Verwaltungsausgaben bewegen sich in einem angemessenen Rahmen.

Wie wir das umsetzen

„Hinter“ unserer Internetseite sorgt eine sichere Wirtschaftssoftware für einen reibungslosen Ablauf. Diese erstellt jederzeit, abruf- und einsehbar für alle Stiftungsmitglieder, einen Finanzstatus inkl. Vorausprognosen, sodass wir immer sicher wirtschaften können. Alle Prozesse sind weitestgehend automatisiert und minimieren unseren Verwaltungsaufwand. Die Stiftungsmitglieder arbeiten unentgeltlich und ehrenamtlich.

Zu den handelnden Personen

Stiftungsorgane, Stiftungsverwalter und Stiftungsmitarbeiter orientieren sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts bei ihrer Tätigkeit insbesondere an folgenden Grundsätzen:

Grundsatz 11

Sie anerkennen Transparenz als Ausdruck der Verantwortung von Stiftungen gegenüber der Gesellschaft und als ein Mittel zur Vertrauensbildung. Sie stellen daher der Öffentlichkeit in geeigneter Weise die wesentlichen inhaltlichen und wirtschaftlichen Informationen über die Stiftung (insbesondere über den Stiftungszweck, die Zweckerreichung im jeweils abgelaufenen Jahr, die Förderkriterien und die Organmitglieder) zur Verfügung.

Wie wir das umsetzen

Unsere Software erstellt tagesaktuelle Auswertungen über unsere Finanzsituation, aber auch Statistiken über die Verteilung unserer Hilfen für die unterschiedlichen Zwecke. Wir veröffentlichen auf unserer Internetseite und in den sozialen Medien monatliche Berichte über alle Aktivitäten sowie Ausgaben, Einnahmen und Entwicklungen.

Zu den handelnden Personen

Stiftungsorgane, Stiftungsverwalter und Stiftungsmitarbeiter orientieren sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts bei ihrer Tätigkeit insbesondere an folgenden Grundsätzen:

Grundsatz 12

Sie veröffentlichen ihre Bewilligungsbedingungen und setzen, soweit geboten, unabhängige Gutachter oder Juroren ein.

Wie wir das umsetzen

Die Stiftung hat für jeden Zweck und gemäß der finanziellen Höhe der gewünschten Unterstützung verschiedene Antragsformulare erstellt, die gewährleisten, dass Antragsteller nach den gleichen Kriterien behandelt werden.  Alle Anträge sind blanko jederzeit auf www.rps.online einsehbar.

Zu den handelnden Personen

Stiftungsorgane, Stiftungsverwalter und Stiftungsmitarbeiter orientieren sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts bei ihrer Tätigkeit insbesondere an folgenden Grundsätzen:

Grundsatz 13

Gesetzliche Auskunftspflichten werden rasch und vollständig erfüllt.

Wie wir das umsetzen

Unsere Software erstellt tagesaktuelle Auswertungen über unsere Finanzsituation, aber auch Statistiken über die Verteilung unserer Hilfen für die unterschiedlichen Zwecke. Wir veröffentlichen auf unserer Internetseite und in den sozialen Medien monatliche Berichte über alle Aktivitäten sowie Ausgaben, Einnahmen und Entwicklungen.

Zu den handelnden Personen

Stiftungsorgane, Stiftungsverwalter und Stiftungsmitarbeiter orientieren sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts bei ihrer Tätigkeit insbesondere an folgenden Grundsätzen:

Grundsatz 14

Die Mitglieder der Stiftungsorgane handeln informiert, integer und verantwortungsvoll. Ehrenamtlich tätige Organmitglieder sind trotz ihrer übrigen Verpflichtungen bereit, die erforderliche Zeit und Sorgfalt für die Stiftungsarbeit zur Verfügung zu stellen.

Wie wir das umsetzen

Alle Stiftungsmitglieder sind stets informiert über sämtliche Vorgänge innerhalb der Stiftung. Jedes Mitglied verfügt über permanenten Zugang zur Cloud der Stiftung, welcher einen weltweit sicheren Zugriff auf alle Daten erlaubt.

Zu den handelnden Personen

Stiftungsorgane, Stiftungsverwalter und Stiftungsmitarbeiter orientieren sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts bei ihrer Tätigkeit insbesondere an folgenden Grundsätzen:

Grundsatz 15

Mitglieder von Kontroll- und Beratungsgremien sind grundsätzlich unabhängig von den für die operative Tätigkeit verantwortlichen Organen und werden von diesen umfassend und wahrheitsgemäß informiert.

Wie wir das umsetzen

Unsere Software erstellt tagesaktuelle Auswertungen über unsere Finanzsituation, aber auch Statistiken über die Verteilung unserer Hilfen für die unterschiedlichen Zwecke. Wir veröffentlichen auf unserer Internetseite und in den sozialen Medien monatliche Berichte über alle Aktivitäten sowie Ausgaben, Einnahmen und Entwicklungen.

Zu den handelnden Personen

Stiftungsorgane, Stiftungsverwalter und Stiftungsmitarbeiter orientieren sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts bei ihrer Tätigkeit insbesondere an folgenden Grundsätzen:

Grundsatz 16

Die Stiftungsorgane sorgen für die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Stiftungsprogramme, vor allem im Hinblick auf die Verwirklichung des Satzungszwecks, die Effizienz des Mitteleinsatzes und im Hinblick auf das Verhalten gegenüber Fördersuchenden sowie der Öffentlichkeit; sie fördern entsprechendes Verhalten ihrer Mitarbeiter.

Wie wir das umsetzen

Die Stiftung hat für jeden Zweck und gemäß der finanziellen Höhe der gewünschten Unterstützung verschiedene Antragsformulare erstellt, die gewährleisten, dass Antragsteller nach den gleichen Kriterien behandelt werden.  Alle Anträge sind blanko jederzeit auf www.rps.online einsehbar.

Zu den handelnden Personen

Stiftungsorgane, Stiftungsverwalter und Stiftungsmitarbeiter orientieren sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts bei ihrer Tätigkeit insbesondere an folgenden Grundsätzen:

Grundsatz 17

Die Stiftungsorgane von fördernden Stiftungen betrachten Fördersuchende als unverzichtbare Partner zur Verwirklichung der Stiftungszwecke. Anfragen sollten zeitnah beantwortet werden; über den Fortgang der Antragsbearbeitung sollte informiert werden.

Wie wir das umsetzen

Jeder Antrag wird zeitnah bearbeitet, unser Programm nimmt eine Sortierung vor. Je nach finanzieller Höhe der Hilfe entscheiden zwei bis sechs Stiftungsmitglieder. Wir tagen einmal im Monat persönlich, in der übrigen Zeit per Videokonferenz.

Zu den handelnden Personen

Stiftungsorgane, Stiftungsverwalter und Stiftungsmitarbeiter orientieren sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts bei ihrer Tätigkeit insbesondere an folgenden Grundsätzen:

Grundsatz 18

Die Stiftungsorgane fördern den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit mit anderen Stiftungen. Sie gehen verantwortlich mit Daten um und prüfen, welche Daten frei verfügbar gemacht werden.

Wie wir das umsetzen

Zur Vermeidung von Interessenkonflikten

Grundsatz 19

Sie legen die Anhaltspunkte für einen Interessenkonflikt im Einzelfall unaufgefordert offen und verzichten von sich aus auf eine Beteiligung am Entscheidungsprozess, wenn dieser ihnen oder einer nahestehenden Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Auch persönliche oder familiäre Beziehungen zu den Fördersuchenden und zu Dienstleistungsunternehmen werden offen kommuniziert.

Wie wir das umsetzen

Zur Vermeidung von Interessenkonflikten

Grundsatz 20

Sie verzichten auf vermögenswerte Vorteile, die ihnen von interessierter Seite verschafft werden. Dies gilt auch dann, wenn die Verknüpfung von Vorteil und Gegenleistung nicht unmittelbar oder erst zukünftig zu erwarten ist.

Wie wir das umsetzen

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Die 20 Stiftungsgrundsätze sind Vorgaben, welche vom Bundesverband Deutscher Stiftungen veröffentlicht wurden. Mehr dazu gibt es 20 Grundsätze guter Stiftungspraxis vom Bundesverband Deutscher Stigungen

Gemeinsame Entscheidungsfindung

Die Entscheidungen treffen wir gemeinsam als Stiftungsmitglieder. Dank einer Cloud-basierten Plattform stehen wir ständig miteinander in Verbindung. Jedes Mitglied hält sofortige Notizen fest, wenn es mit Interessenten, Klienten oder Spendern in Kontakt tritt. Bei anstehenden Entscheidungen organisieren wir entweder eine Video-Konferenz oder kommunizieren über unsere geschlossene Chat-Gruppe. Hilfsbeträge bis zu 100 Euro können von jedem Mitglied alleine beschlossen werden, natürlich nach Einreichen eines entsprechenden Antrags.

Lebhafte Gespräche

Einmal monatlich tauschen wir uns online oder persönlich aus und besprechen alle Anträge, Planungen und Ideen. Wir sind eine Stiftung, die lebendige Diskussionen schätzt. In unseren Anträgen können Sie verschiedene finanzielle Beträge auswählen. Der Maximalbetrag beträgt derzeit 1000 Euro. Je nach gewünschter Unterstützung benötigen wir unterschiedliche Informationen, die wir gerne in einem persönlichen Gespräch klären.

Flexible Unterstützung

Die Unterstützung kann auf Ihr Konto überwiesen werden. Wenn möglich, erhalten Sie von uns eine verbindliche Zusage über den Betrag. Alternativ bieten wir Gutscheine für Geschäfte oder übernehmen direkte Zahlungen für erbrachte Dienstleistungen, z.B. Nachhilfe, Vereinsbeiträge oder Sportkurse.

 

Wir können keine kontinuierliche , z.B. monatliche, Unterstützung leisten. Wir helfen jedoch immer gerne in Einzelfällen! Das klären wir gerne persönlich mit Ihnen.

Interesse oder Fragen?

Alles, was es braucht, ist ein Gespräch. Lassen Sie uns gemeinsam Ideen austauschen und Wege finden, wie wir zusammenarbeiten können, um Positives zu bewirken. Ihre Anliegen sind unser Ansporn, und wir sind stets bereit, zuzuhören und zu handeln.