Wir sind gemäß dem deutschen Stiftungsgesetz streng an unsere Stiftungszwecke gebunden. Wir dürfen nur Personen mit erstem Wohnsitz in Kierspe, Meinerzhagen oder Halver unterstützen. Davon dürfen wir gemäß Stiftungsgesetz NICHT abweichen. Es gibt leider keine Ausnahmen. Es besteht kein Anspruch auf unsere Kurse. Die Stiftung entscheidet durch ihre Gremien wer Leistungen erhalten kann und für Unterstützung in Frage kommt. Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung unter Angabe des Geburtsdatums und der Adresse erforderlich. Geplante Veranstaltungen werden einen Monat hier auf der Seite oder in der Tageszeitung im Voraus bekannt gegeben.
Maximal 2 große Veranstaltungen im Jahr.
Wir entscheiden im Einzelfall
Ab 65 Jahren. Alleinstehende und Senioren mit geringeren finanziellen Mitteln.
Zum Beispiel: Ausrüstung, Unterstützung bei Fahren, Tournieren und ähnlichem.
Heimatmuseen, Industriekultur oder Traditionsförderung.
Anmeldung ab 4 Wochen vor der Veranstaltung.
Alles, was es braucht, ist ein Gespräch. Lassen Sie uns gemeinsam Ideen austauschen und Wege finden, wie wir zusammenarbeiten können, um Positives zu bewirken. Ihre Anliegen sind unser Ansporn, und wir sind stets bereit, zuzuhören und zu handeln.
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